Nachbarschaftshilfe – Unterstützung für pflegebedürftige Menschen

Die Nachbarschaftshilfe als wichtiger Baustein der sozialen Gemeinschaft

Die Nachbarschaftshilfe trägt dazu bei, die Lebensqualität der pflegebedürftigen Menschen in ihrem gewohnten Umfeld zu erhalten. Denn auch kleine Gefälligkeiten können eine große Wirkung haben. Zur Nachbarschaftshilfe zählen zum Beispiel Hilfe beim Einkaufen, Rasenmähen, Begleitung zu Arztterminen, gemeinsame Spaziergänge, aber auch Spielen und Basteln. Grundsätzlich gehören zur Nachbarschaftshilfe alle Tätigkeiten, die mit der Betreuung und Unterstützung des Pflegebedürftigen im Alltag oder der Enlastung der Angehörigen zu tun haben.  

Als wertvolle Unterstützung bieten wir mit dem kostenfreien SEGUNA Online-Pflegekurs den pflegenden Angehörigen und Nachbarschaftshelfern das nötige Wissen an. Sie erlernen wertvolle Tipps im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen beginnend bei den Grundlagen der Pflege, rechtlichen Aspekten wie §45 SGB XI bis hin zur finanziellen Entlastung durch die Pflegekassen.

Die Nachbarschaftshilfe mit Unterstützung der Krankenkassen

Indem sie spezielle Programme und Leistungen anbieten, fördern die Krankenkassen das soziale Zusammenleben und die Entwicklung von neuen sozialen Strukturen, zu denen auch die immer wichtiger werdende Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige gehört. Ein Nachbarschaftshelfer hat einen direkten positiven Einfluss auf das Leben der zu pflegenden Menschen und leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Menschen in ihrer gewohnten und liebgewonnen Umgebung im Alter bleiben können. 

Im unserem kostenfreien SEGUNA Online-Pflegekurs lernen Sie rechtliche Richtlinien und Ansprüche kennen, welche Sie als Nachbarschaftshelfer geltend machen können. Diese sind durch §45a SGB XI geregelt. Erfahren Sie, welche finanzielle Unterstützung Ihnen zusteht. 

Der Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfen

Der Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshelfer ist eine Aufwandsentschädigung, die Sie bei Ihrer Pflegekasse geltend machen können. Dieser Betrag ist dafür vorgesehen, die betreuungsähnlichen Dienstleistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe finanziell zu fördern.

Die finanzielle Entschädigung der Nachbarschaftshelfer ist in jedem Bundesland separat geregelt und kann für vielfältige Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise Einkaufen, Begleitung zu Arztterminen oder Gartenarbeit. Grundsätzlich kann nahezu jede Alltagsunterstützung mit der Pflegekasse abgerechnet und somit finanziert werden.

Es ist empfehlenswert, sich über die genauen Bestimmungen und Anwendungsbereiche des Entlastungsbetrags in dem jeweiligen Bundesland zu informieren. In unserem SEGUNA Online-Pflegekurs werden die allgemeinen sowie die speziellen Regelungen in den Bundesländern Berlin und Nordrhein-Westfalen ausführlich vorgestellt.

Online-Pflegekurse nach §45 SGB XI: Unterstützung im Alltag optimal nutzen

Der Paragraph 45 im elften Sozialgesetzbuch regelt die Leistungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag, einschließlich der Möglichkeit zur Teilnahme an Online-Pflegekursen. Hierbei erfahren pflegende Angehörige, betreuende Personen, Pflegeinteressierte und Bedürftige, wie sie ihren Alltag entspannter organisieren können.

Im Rahmen dieser Regelung übernehmen die Pflegekassen die Kosten für die Online-Pflegekurse. Die Online-Pflegekurse vermitteln wertvolle Fähigkeiten und Kenntnisse, um die Pflege und Betreuung zu Hause effektiv zu gestalten.

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