Nachbarschaftshilfe – Unterstützung für pflegebedürftige Menschen

Was ist Nachbarschaftshilfe?

Unter Nachbarschaftshilfe versteht man die ehrenamtliche Unterstützung von pflegebedürftigen Personen in der häuslichen Umgebung bei der Bewältigung ihres Alltags. Geregelt wird die Nachbarschaftshilfe im § 45a SGB XI als ein Angebot zur Unterstützung im Alltag. Damit soll sichergestellt werden, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben, am sozialen Leben teilhaben und ihren Alltag so weit wie möglich selbstständig bewältigen können. In diesem Zusammenhang wird zwischen drei Aufgabenbereichen unterschieden:

  • Betreuung von Pflegebedürftigen
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen
  • Entlastung von Pflegebedürftigen im Alltag

Der Begriff "Nachbarschaftshilfe" ist im Sozialgesetzbuch nicht näher definiert, daher können die Regelungen in jedem Bundesland unterschiedlich sein.

Informieren Sie sich bei der Pflegeversicherung, welche Regelungen in ihrem Bundesland Anwendung finden. Im SEGUNA Online-Pflegekurs stellen wir Ihnen die Regelungen für Nordrhein-Westfalen und Berlin vor. Melden Sie sich jetzt kostenfrei an.

Welche Aufgaben fallen in die Nachbarschaftshilfe?

Wer seinem älteren Nachbarn ab und zu mal hilft, die Einkäufe hochzutragen oder den Rasen zu mähen, der leistet einen wichtigen Beitrag in unserer solidarischen Gemeinschaft. Um diese Aufgaben als Nachbarschaftshilfe nach § 45a SGB XI anerkennen zu lassen und dafür eine Entgeltleistung zu erhalten, reicht eine gelegentliche Hilfe unter Nachbarn nicht aus. Um die Anforderungen der Nachbarschaftshilfe zu erfüllen, sollten die Unterstützungsleistungen regelmäßig stattfinden. Die Details sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Folgende Leistungen werden in den meisten Bundesländern als Nachbarschaftshilfe anerkannt:

  • Haushaltshilfe: Dazu zählen zum Beispiel Kochen, Putzen, Wäschewaschen, Einkaufen, Fensterputzen, Gartenarbeit, Botengänge zur Apotheke – alles Aufgaben, die den Pflegebedürftigen im Alltag entlasten.
  • Begleitung im Alltag: Gemeinsame Ausflüge, Friedhofsbesuche, Arztbesuche oder Behördengänge – als Begleitperson ermöglichen Sie die Teilhabe am sozialen Leben.
  • Stundenweise Betreuung: Wenn Sie mit Ihrem Nachbarn Gesellschaftsspiele spielen, mit ihm basteln oder ihm vorlesen, leisten Sie ihm eine willkommene Gesellschaft und entlasten gleichzeitig die pflegenden Angehörigen.

WICHTIG: Pflegerische und medizinische Aufgaben, zu den beispielsweise Körperpflege, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme oder das Wechseln der Wundverbände, zählen nicht zu den Aufgaben eines Nachbarschaftshelfers. Diese Tätigkeiten dürfen nur von anerkannten Pflegekräften verrichtet werden.

Welche Aufgaben konkret in Ihrem Bundesland als Nachbarschaftshilfe anerkannt sind, erfahren Sie bei der Pflegeversicherung, bei den Pflegestützpunkten in Ihrer Nähe oder in unserem SEGUNA Online-Pflegekurs.

Welche Voraussetzung muss ein Nachbarschaftshelfer erfüllen?

Als ehrenamtlicher Nachbarschaftshelfer leisten Sie einen wichtigen Beitrag für unsere soziale und solidarische Gesellschaft und können, sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, für Ihre Unterstützungsleistung von der Pflegekasse entlohnt werden. Die Voraussetzungen und die Ansprüche sind nicht gesetzlich geregelt, jedes Bundesland hat seine eigenen Vorgaben. Doch in den meisten Bundesländern gelten folgende Regelungen für die Nachbarschaftshilfe:

  • In der Regel müssen Nachbarschaftshelfer volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Nachbarschaftshelfer sind ehrenamtlich tätig, es besteht kein Beschäftigungsverhältnis.
  • Für die Unterstützungsleistung erhalten die Helfer eine festgelegte Aufwandsentschädigung.
  • Der Nachbarschaftshelfer darf nicht im gleichen Haushalt wie die pflegebedürftige Person wohnen.
  • Der Nachbarschaftshelfer und der Pflegebedürftige sind nicht verwandt oder verschwägert. Damit sind also Eltern, Kinder, Enkelkinder, Großeltern und Geschwister, aber auch Stiefeltern, Stiefkinder, Stiefenkel und Stiefgroßeltern sowie Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager und Schwägerin ausgeschlossen.
  • Der Nachbarschaftshelfer darf selbst nicht als pflegebedürftige Person eingetragen sein.
  • In vielen Bundesländern wird zusätzlich eine Grundqualifikation verlangt. Das benötigte Fachwissen kann in der Regel in einer Schulung erworben werden. Die Inhalte und die Dauer dieser Schulung können von Bundesland zu Bundesland variieren.

In vielen Bundesländern kann die Qualifikation zum Nachbarschaftshelfer über den Besuch des Pflegekurses erlangt werden. Der kostenlose SEGUNA Online-Pflegekurs „Grundlagen der häuslichen Pflege“ vermittelt Ihnen das benötigte Wissen. Sie erhalten ein Teilname-Zertifikat, das Sie bei der Pflegekasse vorlegen können. Melden Sie sich jetzt kostenfrei an.

Wie wird man Nachbarschaftshelfer?

Erfüllen Sie die oben genannten Grundvoraussetzungen, können Sie sich bei der Pflegekasse als Nachbarschaftshelfer anerkennen lassen. Dafür stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Das entsprechende Formular zur Anerkennung der Nachbarschaftshilfe erhalten Sie bei der jeweiligen Pflegekasse. Nur als anerkannter Nachbarschaftshelfer haben Sie Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

WICHTIG: Den Antrag für Nachbarschaftshilfe stellen Sie bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Nur wenn dieser einen anerkannten Pflegegrad hat, haben Sie als Nachbarschaftshelfer Anspruch auf die Aufwandsentschädigung.

Wieviel verdient man als Nachbarschaftshelfer?

Als Nachbarschaftshelfer sind Sie ehrenamtlich tätig. Sie können aber, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen und von der Pflegekasse als Nachbarschaftshelfer anerkannt wurden, eine Aufwandsentschädigung von der Pflegekasse erhalten. Der Stundenlohn für die Nachbarschaftshilfe ist von Bundesland zu Bundeslands unterschiedlich, in der Regel liegt er zwischen 5-10 Euro pro Stunde.

Die geleistete Unterstützungsleistung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe können Sie mit der Pflegekasse abrechnen. Das Abrechnungsformular der Nachbarschaftshilfe können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Die finanzielle Entschädigung der Nachbarschaftshelfer ist in jedem Bundesland separat geregelt und kann für vielfältige Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise Einkaufen, Begleitung zu Arztterminen oder Gartenarbeit. Grundsätzlich kann nahezu jede Alltagsunterstützung mit der Pflegekasse abgerechnet und somit finanziert werden.

Es ist empfehlenswert, sich über die genauen Bestimmungen und Anwendungsbereiche der Nachbarschaftshilfe in dem jeweiligen Bundesland zu informieren. In unserem SEGUNA Online-Pflegekurs werden die allgemeinen sowie die speziellen Regelungen in den Bundesländern Berlin und Nordrhein-Westfalen ausführlich vorgestellt. Melden Sie sich jetzt kostenfrei an.

Wie wird der Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe eingesetzt?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Aufwandsentschädigung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, aber nur wenn der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat. Für die Nachbarschaftshilfe werden keine zusätzlichen Finanzmittel zur Verfügung bereitgestellt, sie wird mit den Pflegeleistungen des Pflegebedürftigen verrechnet. Die Kosten werden in den meisten Fällen über den Entlastungsbetrag finanziert.

Der Entlastungsbetrag steht allen pflegebedürftigen Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad (1-5) zu, die zu Hause gepflegt werden. Der Entlastungsbetrag ist bei allen Pflegegraden gleich hoch und beträgt 125 Euro pro Monat. Er ist zweckgebunden und wird nachträglich für bestimmte Leistungen, unter anderem auch für die Nachbarschaftshilfe ausgezahlt. Im Jahr stehen also maximal 1.500 Euro für die Unterstützung durch einen Nachbarschaftshelfer zur Verfügung.

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung der Nachbarschaftshilfe besteht in der Umwandlung eines Teils der Pflegesachleistungen, die für die ambulanten Pflegedienste vorgesehen sind, in Angebote zur Unterstützung im Alltag, wozu die Nachbarschaftshilfe gehört. Ein Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht ab Pflegegrad 2, je höher der Pflegegrad ist, desto höher fallen die Pflegesachleistungen aus. Sie können bis zu 40% des Ihnen zustehenden Betrags für Pflegesachleistungen in Alltagsunterstützung umwandeln. Diese Variante macht allerdings nur dann Sinn, wenn der monatliche Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft wird.

Auch das Budget der Verhinderungspflege kann für die Finanzierung der Nachbarschaftshilfe herangezogen werden. Ab Pflegegrad 2 stehen im Jahr insgesamt 1.612 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Verhinderungspflege kommt zum Tragen, wenn die Pflegeperson zum Beispiel wegen Krankheit ausfällt. Dann können Pflegekräfte oder auch Nachbarschaftshelfer die Betreuung der pflegebedürftigen Person übernehmen. Verhinderungspflege steht für bis zu sechs Wochen im Jahr zur Verfügung und kann stunden-, tage- oder wochenweise in Anspruch genommen werden.

WICHTIG: Für die Pflegebedürftigen als Empfänger der Leistungen der Pflegekasse bedeutet dies, dass sie die Kosten für die Nachbarschaftshilfe vorstrecken und sich dann das Geld von der Pflegekasse auszahlen lassen. Alternativ können sie eine Abtretungserklärung ausstellen, damit der Helfer selbst mit der Pflegekasse abrechnen kann.  Eine Muster für die Abtretungserklärung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Nachbarschaftshilfe – Online-Pflegekurs mit Zertifikat

Um als Nachbarschaftshelfer von der Pflegekasse anerkannt zu werden und damit Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung zu haben, müssen Sie gewisse Grundvoraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen werden vom jeweiligen Bundesland definiert. In vielen Bundesländern können Sie mit der Teilnahme am kostenlosen Pflegekurs die Grundqualifikation als Nachbarschaftshelfer erlangen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Nachbarschaftshelfer über ein Grundlagenwissen verfügen, das sie in die Lage versetzt, bedarfsgerecht mit dem Pflegebedürftigen umzugehen. Mit dem Besuch unseres kostenlosen Online-Pflegekurses „Grundlagen der häuslichen Pflege“ erfüllen Sie die Voraussetzungen der Pflegekassen und bereiten sich auf Ihre Aufgaben als Nachbarschaftshelfer vor.

In vielen Bundesländern reicht der Online-Pflegekurs aus, um die geforderte Grundqualifikation zu erlangen. In einigen Bundesländern werden spezielle Kurse für Nachbarschaftshelfer gefordert. Welche Voraussetzungen in Ihrem Fall zutreffen, erfahren Sie bei der Pflegeversicherung oder bei den Pflegestützpunkten in Ihrer Nähe. Die Regelungen der Bundesländer Berlin und Nordrhein-Westfalen haben wir für Sie in unserem Online-Pflegekurs zusammengefasst.

Der Pflegekurs gehört zu den Angeboten zur Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag, die im § 45 SGB XI regelt sind. Im Rahmen dieser Regelung übernehmen die Pflegekassen die Kosten für die Online-Pflegekurse. Die Online-Pflegekurse vermitteln wertvolle Fähigkeiten und Kenntnisse, um die Pflege und Betreuung zu Hause effektiv zu gestalten. In den Pflegekursen erfahren pflegende Angehörige, betreuende Personen, Pflegeinteressierte und Bedürftige, wie sie ihren Alltag entspannter organisieren können.

Am Ende des SEGUNA Online-Pflegekurses erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat, das Sie bei der Pflegekasse einreichen können. Das Zertifikat dient als Nachweis über Ihre Qualifikation und Kompetenzen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen. Melden Sie sich jetzt kostenfrei an.

Wie wird Nachbarschaftshilfe steuerlich behandelt?

Die Aufwandsentschädigung, die Sie für die Unterstützung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erhalten ist bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei. Wenn Sie die Aufwandsentschädigung in der Steuererklärung als Ehrenamtspauschale erfassen, liegt der steuerfreie Betrag bei 840 Euro im Jahr.

WICHTIG: Sie müssen auf jeden Fall die Einnahmen aus Ihrer Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer in der Steuererklärung angeben.

Warum ist die Nachbarschaftshilfe wichtig?

Die Nachbarschaftshilfe ist ein wichtiger Baustein der sozialen Gemeinschaft, denn sie trägt dazu bei, die Lebensqualität der pflegebedürftigen Menschen in ihrem gewohnten Umfeld zu erhalten.

Durch den demografischen Wandel altert unsere Gesellschaft immer schneller und die Zahl der Pflegebedürftigen wächst. Auf der anderen Seite ist ein zunehmender Mangel an qualifizierten Pflegekräften zu verzeichnen. Das führt dazu, dass immer mehr ältere und pflegebedürftige Menschen zu Hause versorgt werden.

Aktuell gibt es in Deutschland mehr als vier Millionen Pflegebedürftige, von denen der Großteil zu Hause, überwiegend durch Angehörige gepflegt wird. Auf den pflegenden Angehörigen liegt eine große Last, die gestemmt werden muss. Unterstützung erfahren die Pflegenden durch die ambulanten Pflegedienste, die sich vorwiegend um die Grundpflege und medizinische Aufgaben kümmern. Ein großer Teil der Aufgaben verbleibt aber bei den Angehörigen. Die zusätzliche Unterstützung durch die Nachbarschaftshelfer kann eine deutliche Entlastung für die pflegenden Angehörigen im Alltag bedeuten. Wenn die Nachbarschaftshelfer einen Teil der Aufgaben übernehmen, indem sie die Einkäufe erledigen, den Rasen mähen, den Pflegebedürftigen zu Arztterminen begleiten oder mit ihm gemeinsame Spaziergänge unternehmen, leisten sie zudem einen wichtigen Beitrag gegen die zunehmende Vereinsamung und Isolation im Alter. 

Als wertvolle Unterstützung bieten wir mit dem kostenfreien SEGUNA Online-Pflegekurs den pflegenden Angehörigen und den Nachbarschaftshelfern das nötige Wissen. Sie erlernen wertvolle Tipps im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen, Grundlagen der Pflege, rechtliche Aspekte sowie Entlastungsangebote durch die Pflegekassen.

Wie unterstützt der Staat die Nachbarschaftshilfe?

Indem sie spezielle Programme und Leistungen anbieten, fördern die Krankenkassen das soziale Zusammenleben und die Entwicklung von neuen sozialen Strukturen, zu denen auch die Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige gehört. Ein Nachbarschaftshelfer hat einen direkten positiven Einfluss auf das Leben der zu pflegenden Menschen und leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Menschen in ihrer gewohnten und liebgewonnen Umgebung im Alter bleiben können.

Die Regelungen zur Nachbarschaftshilfe finden sich im Paragraf 45 im elften Sozialgesetzbuch, in dem die Angebote zur Unterstützung der Pflegebedürftigen im Alltag zusammengefasst sind.

Im unserem kostenfreien SEGUNA Online-Pflegekurs lernen Sie rechtliche Richtlinien und Ansprüche kennen, welche Sie als Nachbarschaftshelfer geltend machen können. Diese sind durch § 45a SGB XI geregelt. Erfahren Sie, welche finanzielle Unterstützung Ihnen zusteht.

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